GDPR – DATENSCHUTZ

2016/979 ist ab dem 25.05.2018 direkt anwendbar. s. Der Geltungsbereich  der Verordnung umfasst alle Daten über natürliche Personen, die von dem Unternehmen, der Behörde, einer anderen Stelle oder sogar einer natürlichen Person verarbeitet werden.

Daher müssen ab Ende Mai 2018 alle Daten, die natürliche oder juristische Personen kontrollieren, diese Anforderungen erfüllen. Die Einhaltung   basiert auf dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht , nach dem der für die Verarbeitung Verantwortliche nachweisen muss, dass er die Anforderungen der Verordnung erfüllt.

Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen erfordert  komplexe rechtliche und IT-Implementierungsarbeiten, die sich auf den gesamten Geschäftsbetrieb auswirken  .

Unser Unternehmen übernimmt die Erstellung von datenschutzrechtlichen Unterlagen speziell für Gesundheits- und Bildungseinrichtungen!

Unser Unternehmen übernimmt die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten für Unternehmen, Institutionen und andere Organisationen!

Wir verpflichten uns, in Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften, der EU-Arbeitsgruppe und der NAIH-Richtlinien (National Data Protection and Freedom of Information Authority) umfassende Datenschutzdokumentationen für natürliche und juristische Personen zu entwickeln , darunter  :

  • Erhebung von Datendateien oder Datenbeständen, Festlegung von Rechtsgrundlagen, Benennung von zu regulierenden Themen;
  • Vorbereitung von Datenschutzbestimmungen;
  • Datenverwaltungsinformationen für Vertragspartner zur Veröffentlichung auf einer Website;
  • Für Mitarbeiter erforderliche Dokumentation (z. B. Datenanforderungsformular, Datenschutzerklärung, Prospekte, sonstige Änderungen des Arbeitsvertrags);
  • Registrierung von Datenmanagement- (Datenverarbeitungs-) Aktivitäten;
  • Regulierung der Verwendung von Geräten zur Überwachung von Mitarbeitern und Kunden (z. B. Kamera, Tracking oder Zugangssystem);
  • Website-Datenverwaltung (Registrierung, Newsletter, Webshop);
  • Zusammenarbeit und Koordination mit dem IT-Hintergrund von Unternehmen;
  • Kontinuierliche Überwachung, Einhaltung von Vorschriften bei erwarteten Änderungen des regulatorischen Umfelds.

Sie haben Ihre Datenschutzdokumentation noch nicht erstellt? Sie wissen nicht genau, wie Sie die Regeln einhalten sollen? Wir helfen Ihnen, kontaktieren Sie uns mit Vertrauen!